[ Auszug: (1) Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den werthöheren
Anwartschaften oder Aussichten auf eine auszugleichende Versorgung. Dem
berechtigten Ehegatten st ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Ausgleichsanspruch ] [ BGB Übertragung und Begründung von Rentenanwartschaften durch das Familiengericht ] [ BGB Beschränkung oder Wegfall des Ausgleichs ] [ BGB Ruhen der Verpflichtung zur Begründung von Rentenanwartschaften ] [ BGB Auskunftspflicht; Erlöschen des Ausgleichsanspruchs ]